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Das MoMiG und die Neuregelung des Überschuldungsbegriffs in § 19 Abs. 2 InsO infolge des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes verlangten nach der 3. Auflage:
* Jetzt mit der neuen Rechtslage nach MoMiG.
* Rechtsfolgen der Änderung des Überschuldungsbegriffs in § 19 Abs. 2 InsO durch das FMStG bereits eingearbeitet. ...
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