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Das
MoMiG und die Neuregelung des Überschuldungsbegriffs in § 19 Abs. 2
InsO infolge des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes verlangten nach der
3. Auflage:
* Jetzt mit der
neuen Rechtslage nach MoMiG.
* Rechtsfolgen der Änderung des
Überschuldungsbegriffs in § 19 Abs. 2 InsO durch das FMStG bereits
eingearbeitet. ...
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