Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Services der Stellenbörse Praxi§ werden angeboten von:

Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH
Petzetstr. 8
81245 München
Tel.: 089-820 859 50
Fax: 089-820 859 59

1. Werbeauftrag

"Werbe- oder Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Werbemittel Ausschreibungen eines Werbungtreibenden oder sonstiger Interessenten auf der Stellenbörse Praxi§ und den daran angeschlossenen Medien (z.B. Newsletter 'Karriere-Jura' sowie 'Partner') zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH (vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Sabine von Göler und Thomas von Göler) sowie die aktuelle Preisliste, die einen integralen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Interessenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Werbemittel

Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

  • Aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern,
  • Aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen.

Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden ggfs. als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3. Vertragsschluß

Der Vertrag kommt erst zustande durch

  • schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags durch die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft oder
  • die online erfolgende Verbreitung der Werbung.

Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.

Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen.

4. Abwicklungsfrist

Werbeschaltungen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Schaltungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des ersten Werbemittels abzuwickeln, sofern das erste Werbemittel innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

5. Erstattung von Nachlässen

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß an die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft zu erstatten.

Der Auftraggeber hat, wenn nicht anders vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlaß, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlaß von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlaß erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

6. Plazierungsangaben

Hat der Auftraggeber keinen Plazierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich. Die Plazierung des Werbemittels wird von Auftraggeber und Dr. von Göler Verlagsgesellschaft einvernehmlich vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.

Für die Plazierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.

7. Datenanlieferung

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind mit der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft Ersatz an.

Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom Auftraggeber genannten Online-Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Die Pflicht der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft zur Aufbewahrung von Werbemittel und/oder Abrufstatistik endet drei Monate nach der letztmaligen Verbreitung des Werbemittels.

8. Ablehnungsbefugnis

Die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft unzumutbar ist. Insbesondere kann die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst oder der Daten vornimmt, auf die durch eine Verknüpfung verwiesen wird.

9. Rechtegewährleistung

Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, daß er alle zur Plazierung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen diesem entstehen können.
Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist.

10. Gewährleistung des Anbieters

Die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten oder
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder
  • durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Läßt die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut von ungenügender Wiedergabequalität, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

11. Mängelrüge

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber das eingeschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt.

12. Haftung

Eine Haftung der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft sowie ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluß gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, haftet die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes.

Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

13. Preisliste

Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Für von der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muß innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft zu halten.

14. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft vereinbart.

 

 

 

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