Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH
Petzetstr.
8
81245 München
Tel.: 089-820 859 50
Fax: 089-820 859 59
1.
Werbeauftrag
"Werbe- oder Anzeigenauftrag"
im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Werbemittel
Ausschreibungen eines Werbungtreibenden oder sonstiger Interessenten
auf der Stellenbörse Praxi§
und den daran angeschlossenen Medien (z.B. Newsletter 'Karriere-Jura'
sowie 'Partner') zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag
gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dr.
von Göler Verlagsgesellschaft mbH (vertreten durch die Geschäftsführer
Dr. Sabine von Göler und Thomas von Göler) sowie die aktuelle Preisliste,
die einen integralen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit
etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder
sonstiger Interessenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
2.
Werbemittel
Ein Werbemittel kann aus einem
oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
- Aus
einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern,
- Aus
einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer
vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt,
die im Bereich des Auftraggebers liegen.
Werbemittel, die aufgrund ihrer
Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden ggfs. als Werbung
deutlich kenntlich gemacht.
3.
Vertragsschluß
Der Vertrag kommt erst zustande
durch
- schriftliche
oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags durch die Dr. von
Göler Verlagsgesellschaft oder
- die
online erfolgende Verbreitung der Werbung.
Mündliche
oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der
Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer
Vereinbarungen.
4.
Abwicklungsfrist
Werbeschaltungen sind im
Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach
Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht
zum Abruf einzelner Schaltungen eingeräumt, so ist der Auftrag
innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des ersten Werbemittels
abzuwickeln, sofern das erste Werbemittel innerhalb der in Satz 1
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
5.
Erstattung von Nachlässen
Wird ein Auftrag aus Umständen
nicht erfüllt, die die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem
der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß an die Dr. von Göler
Verlagsgesellschaft zu erstatten.
Der Auftraggeber hat, wenn
nicht anders vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner
tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres
entsprechenden Nachlaß, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag
abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste
zu einem Nachlaß von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf
rückwirkenden Nachlaß erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats
nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
6.
Plazierungsangaben
Hat der Auftraggeber keinen
Plazierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist die schriftliche
Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich. Die
Plazierung des Werbemittels wird von Auftraggeber und Dr. von Göler
Verlagsgesellschaft einvernehmlich vorgenommen. Ist dieses nicht
herstellbar, entscheidet die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft nach
billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen
des Auftraggebers.
Für die Plazierung von
Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate in Frage, die in der
jeweils gültigen Preisliste
ausgewiesen sind.
7.
Datenanlieferung
Der Auftraggeber ist
verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier,
geeigneter Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor
Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind mit der Dr. von Göler
Verlagsgesellschaft unverzüglich schriftlich oder per E-Mail
abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen
fordert die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft Ersatz an.
Das Vorstehende gilt sinngemäß
auch für die vom Auftraggeber genannten Online-Adressen, auf die das
Werbemittel verweisen soll. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere
verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr
für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Die
Pflicht der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft zur Aufbewahrung von
Werbemittel und/oder Abrufstatistik endet drei Monate nach der
letztmaligen Verbreitung des Werbemittels.
8.
Ablehnungsbefugnis
Die Dr. von Göler
Verlagsgesellschaft behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder
behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die
Dr. von Göler Verlagsgesellschaft unzumutbar ist. Insbesondere kann die
Dr. von Göler Verlagsgesellschaft ein bereits veröffentlichtes
Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen
der Inhalte des Werbemittels selbst oder der Daten vornimmt, auf die
durch eine Verknüpfung verwiesen wird.
9.
Rechtegewährleistung
Der Auftraggeber gewährleistet
und sichert zu, daß er alle zur Plazierung des Werbemittels
erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die Dr. von
Göler Verlagsgesellschaft von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen
der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher,
urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen diesem
entstehen können.
Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen
Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft
nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der
Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem
Auftraggeber ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber
Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist.
10.
Gewährleistung des Anbieters
Die Dr. von Göler
Verlagsgesellschaft gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen
Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber
ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
Ein Fehler in der Darstellung
der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch
die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder
Hardware (z.B. Browser) oder
- durch
Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch
Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten oder
- durch
unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten
Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller
Provider und Online-Dienste oder
- durch
einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der
vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei ungenügender
Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in
dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.
Läßt die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft eine ihm hierfür gestellte
angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut von
ungenügender Wiedergabequalität, so hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
11.
Mängelrüge
Bei beiderseitigen
Handelsgeschäften hat der Auftraggeber das eingeschaltete Werbemittel
unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel
unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften
beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei
verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die
Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt.
12.
Haftung
Eine Haftung der Dr. von Göler
Verlagsgesellschaft sowie ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf
Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung,
Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der
Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber
in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluß gilt nicht für
die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine
Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
Soweit Kardinalpflichten in dem
vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, haftet die Dr. von Göler
Verlagsgesellschaft höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes.
Gegenüber Kaufleuten ist in
jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei
Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende
Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und
typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber
nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
13.
Preisliste
Eine Änderung der Tarife bleibt
vorbehalten. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet
veröffentlichte Preisliste.
Für von der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft bestätigte Aufträge sind
Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von der Dr. von Göler
Verlagsgesellschaft mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des
Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem
Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muß innerhalb
von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung
ausgeübt werden.
Nachlässe bestimmen sich nach
der jeweils gültigen Preisliste.
Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in
ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden
an die Preislisten
der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft zu halten.
14.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder
Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die Dr. von
Göler Verlagsgesellschaft kann bei Zahlungsverzug die weitere
Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für
die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
berechtigen die Dr. von Göler Verlagsgesellschaft, auch während der
Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15.
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der
Dr. von Göler Verlagsgesellschaft.
Im Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der
Sitz der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach
Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz
der Dr. von Göler Verlagsgesellschaft vereinbart.